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   ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09   

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ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 (https://dejure.org/2010,46500)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 (https://dejure.org/2010,46500)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 24. März 2010 - 3 Ca 1983/09 (https://dejure.org/2010,46500)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11

    Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift

    Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - werden zurückgewiesen.

    Der Kläger hat beantragt, 1. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.

    Die Beklagte hat beantragt, 1. die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27.07.2011 - 10 AZN 551/111 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - zurückgewiesen und über die Kosten entschieden hat, und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Der Kläger beantragt weiterhin, 1. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.

    Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen; das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10

    Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche

    Die Berufungen von Kläger und Beklagter gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - werden zurückgewiesen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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